nachgehenden Leistungsanspruch
Vestluse postitaja: Trino
Apr 6

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ic
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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
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Gerard Barry
Gerard Barry
Saksamaa
Local time: 01:11
saksa - inglise
. Apr 7

Trino wrote:

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!


Warum melden Sie sich nicht als arbeitslos? Sie haben wahrscheinlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und dann sind Sie automatisch weiter krankenversichert, ohne dass Sie selber für die Versicherung zahlen müssen.

[Edited at 2026-04-07 09:30 GMT]


 
Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
Saksamaa
hollandi - saksa
+ ...
Keiner... Apr 9

...der hier in diesem Thread organisierten deutschen Übersetzer wird eine ähnliche Situation wie von dir definiert hier offenlegen und dir auf der Grundlage eine Antwort geben. Versuche es bitte in einem anderen Forum oder mit den zahlreichen KI-Angeboten im Netz.

Christian Schneider
 


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