Feb 5, 2008 17:29
16 yrs ago
4 viewers *
English term

your Ministry of Foreign Affairs

English to German Law/Patents Government / Politics Agency agreement
So, hier leider noch eine Frage zu meinem Vertretungsvertrag.

"Said Agreement must be sign by the responsible Managing Director, and legalized, ALL PAGES, by your Ministry of Foreign Affaire in GERMANY, and at the Lebanese Embassy in GERMANY."

Erst einmal gehe ich davon aus, dass es "Affairs" heißen soll, aber auch dann... Der Vertrag ist zwischen einem deutschen Unternehmen und einem Kommissionär im Libanon. Wie bitte ist denn das "your" im Bezug auf "Ministry of Foreign Affairs in Germany" zu verstehen? Habe ich verpasst, dass hier inzwischen jeder sein eigenes Auswärtiges Amt hat, stehe ich auf dem Schlauch oder ist das schlicht und einfach falsch?

Vielen Dank schon einmal!
Change log

Feb 7, 2008 12:00: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Law: Contract(s)" to "Government / Politics" , "Field (write-in)" from "Agency Agreement" to "Agency agreement"

Proposed translations

+11
5 mins
Selected

Auswärtiges Amt

Ich denke hier soll einfach die Unterscheidung her:
your - das für das Unternehmen zuständige AA (somit das AA Deutschlands)

our - das wäre das "Auswärtige Amt" des Libanons, sofern es denn ein solches hätte.

Es soll also schlicht heißen: das deutsche Auswärtige Amt.

Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne von Kollegen korrigieren ;-)

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Note added at 23 Min. (2008-02-05 17:52:41 GMT)
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Hm... Das ist eine wesentliche Information. Hier passt tatsächlich irgendetwas nicht. Kann man denn nicht beim Auftraggeber nachfragen? Wenn ein dt. Unternehmen den Vertrag aufgesetzt hat, werden die ja auch wohl auf Deutsch wissen, was sie da von wem beglaubigt haben wollen.

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Note added at 27 Min. (2008-02-05 17:56:14 GMT)
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Möglich wäre auch, dass das "Auswärtige Amt" des Libanon (oder wie das Ding bei denen heißt) oder die Abteilung für Auslandsangelegenheiten im Konsulat/in der Botschaft (in Deutschland) das Dokument beglaubigen soll, aber dann wäre das ja doppelt gemoppelt mit dem Libanesischen Botschaft im Halbsatz später. Andererseits kommen Doppelungen in Verträgen auch oft vor.

Das ist ein klassischer Fall fürs Nachfragen! Alles andere wäre geraten und könnte nach hinten losgehen.
Note from asker:
okay, ich erwähnte nicht, dass der Vertrag von dem deutschen Unternehmen aufgesetzt wurde... deswegen habe ich ja Probleme mit dem "your".
Peer comment(s):

agree JanaB : Ja, natürlich. Meine Antwort war doch eher etwas zuuuuu spontan :-) 'Von Ihrem Auswärtigen Amt beglaubigt werden'
1 min
agree Hans G. Liepert
1 min
agree Stendhal
4 mins
agree Ingrid Blank
14 mins
agree KARIN ISBELL : unbedingt
16 mins
neutral Ivo Lang : Ich habe da so meine Bedenken, ob sich das Auswärtige Amt speziell mit der Genehmigung von Handelsvertrögen beschäftigt. Aber nur ein "mildes" Neutral hier!
18 mins
Na, hier scheint mehr als nur das im Argen zu liegen ;-)
agree Christin Kleinhenz
31 mins
agree conny : wenn in Germany dahinter steht, ist es doch eindeutig, da ist your redundant, ob sich das AA tatsächlich damit beschäftigt oder nicht, werden die selber entscheiden:)
52 mins
agree LegalTrans D
53 mins
agree ukaiser (X) : ja. das liegt nahe. Was die Frage des "your" angeht wäre mein wilder Verdacht, dass der Verfasser gesagt hat "bei Ihrem für auswärtige Angelgenheiten zuständigen Ministerium" (und die geäußerten Bedenken bezüglich Zuständigkeit des AA teile ich hier)
3 hrs
agree me.translation
3 hrs
agree Susanne Stöckl
13 hrs
agree Edith Kelly
14 hrs
disagree Paul Kremershof : Auswärtiges Amt die Bezeichnung allein für das Außenministerium von Deutschland, sprich, ein Eigenname
2258 days
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, Irene. Ich habe im Endeffekt einen Kommentar gesetzt."
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3 mins

Aussenministerium

comes to mind
Peer comment(s):

agree wolfheart : ja, in Deutschland heisst es Aussenministerium
0 min
disagree Hans G. Liepert : heisst in Deutschland Auswärtiges Amt (gefragt war doch Germany?)
2 mins
disagree KARIN ISBELL : I agree with Hans
18 mins
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3 mins

Ministerium für Auslandsbeziehungen

Wäre jetzt mein spontaner Einfall

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Note added at 5 Min. (2008-02-05 17:34:52 GMT)
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Ach so, es geht um 'your' ... na ja, der Vertrag muss von Ihrem Ministerium für Auslandsbeziehungen beglaubigt werden.
Peer comment(s):

disagree Hans G. Liepert : heisst in Deutschland ja wohl Auswärtiges Amt // your heisst auf Deutsch 'Ihr' ;0)
1 min
Ja, stimmt ....ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Außerdem wollte er ja das 'your' wissen :-)
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-1
16 mins

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Hier muss man sich frage, warum dieser Vertrag auf beiden Seiten speziell abgesegnet werden muss. Kann man nur spekulieren. Jedenfalls scheint mir sehr wahrscheinlich zu sein, dass auf beiden Seiten das "Wirtschaftsministerium" und dort wieder die Stelle, die die Außenhandelsbeziehungen regelt, kontaktiert werden muss. In Deutschland ist das das oben genannte Amt. Hier der Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_für_Wirtschaft_und_Au...
Peer comment(s):

disagree LegalTrans D : Ich teile zwar Deine Bedenken, Ivo...aber im Vertrag steht nun einmal "Außemninisterium" bzw. "Auswärtiges Amt" (wobei in einigen Staaten die Beglaubigung von Unterschriften im internationalen Verkehr durch das Außenministerium möglich/üblich ist).
40 mins
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